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In welchen Bereichen kann Mediation als Konfliktschlichtungs-Verfahren angewendet werden?

Grund­sätzlich ist Mediation für jeden Konflikt im privaten und im beruf­lichen Umfeld denkbar und geeignet.

Familien­mediation etwa behandelt Kon­flikte in bestehenden Partner­schaften, bei Trennung oder Scheidung (zum Beispiel Auf­teilung des Vermögens, Umgangs­regelung, Regelung des Unter­halts usw.), Konflikte zwischen Generationen oder Ge­schwistern - oder etwa Uneinig­keit in Patch­work-Familien. Bei der Erbmediation geht es häufig darum, zu Lebzeiten des Erb­lassers eine fried­liche Erb­regelung unter Ein­beziehung aller Beteilig­ten zu schaffen. Nach dem Tod des Erb­lassers hilft Mediation dabei, eine Eini­gung innerhalb der Erben­gemein­schaft herzu­stellen, mit der alle Betrof­fenen zu­frieden sind. Auch bei Konflik­ten zwischen Nach­barn, in der Schule oder im Sport­verein kann eine Mediation zu einer Konflikt­bereinigung führen. Nicht zu­letzt ist sie auch im beruflichen Kontext hilfreich: bei Konflik­ten in Teams, bei Auseinander­setzungen mit externen Geschäfts­partnern, bei Mobbing oder Konflikten an Hoch­schulen – etwa zwischen Wissenschaftlern und Verwaltung.
Mein „Spezialfach“ ist die Mediation „rund ums Tier“ – etwa bei Ärger im Miets­haus wegen Hunde­haltung, bei der Frage, wer den Hund nach der Tren­nung bekommt, bei Konflik­ten zwischen Züchter und Käufer oder Tier­arzt und Tier­halter.
Sie sehen: Die Möglich­keiten, Mediation sinn­voll einzu­setzen, sind schier endlos. Sprechen Sie mich an, ich berate Sie gern!
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